Allgemeine Geschäftsbedingungen von Firma Wolfgang Bergmann
Die hier aufgeführten allgemeine Geschäftsbedienungen auch kurz AGB´s
genannt regeln das Geschäftsgebaren zwischen Ihnen als Kunden und uns als
Leistungsträger. Sie tragen maßgeblich dazu bei das ein eregelter Umgang
zwischen Ihnen als Verbraucher und uns als Leistungsträger gegeben ist. Darüber
hinaus schützen diese Vereinbarungen Sie als Kunden und uns als
Leistungsträger.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung
von Firma Wolfgang Bergmann und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-,
Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und
Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der
Lieferung als anerkannt.Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma
Wolfgang Bergmann an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für
sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma
Wolfgang Bergmann im Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen
auch dann gelten, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Der Geltung etwaiger Allgemeiner
Geschäftsbedingungen/Vertragsbedingungen des Kunden/ Verbrauchers oder
Leistungsnehmers wird hiermit widersprochen; sie werden insbesondere auch
dann nicht anerkannt, wen Firma Wolfgang Bergmann ihnen im Einzelfall nach
Übermittlung oder Kenntnisnahme nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
Vorsorglich wird auch etwaigen sonstigen Verweisungen des Kunden innerhalb
der Geschäftsbeziehungen widersprochen,es sei denn ihrer Geltung wird
ausdrücklich durch Firma Wolfgang Bergmann schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Firma Wolfgang Bergmann hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen
gebunden, ausgenommen sind Materialpreise, Rohstoffe wie Naturproduckte und
Pflanzen die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir
keinen Einfluss ausüben können.
2.2 Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/oder Dienstleistungen erklärt
der Kunde/ Endverbraucher oder Leistungsempfänger verbindlich diese erwerben
zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot
innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme
kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.
2.3 Bestellt der Verbraucher die Ware und/oder Dienstleistungen auf
elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich
bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der
Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden sein.
2.4 Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von
Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.
§ 3 Leistungs- und Lieferfristen
3.1 Leistungs- und Lieferfristen/-termine gelten im Zweifel als annähernd und
unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes vereinbart worden
ist; sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen,
ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der Firma Wolfgang Bergmann
durch etwaige Zulieferanten.
3.2 Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist bzw.
ein bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind
Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder Leistung
ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit seitens der Firma Wolfgang Bergmann zurückzuführen ist.
3.3 Gerät Firma Wolfgang Bergmann mit einer Leistung oder Lieferung in Verzug,
so ist der Kunde berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzten, nach deren
ergebnislosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Ein etwaiger
Verzugsschaden des Kunden beschränkt sich auf höchstens 5 % der vereinbarten
netto Vergütung, sofern Firma Wolfgang Bergmann den Verzug nur leicht
fahrlässig verursacht hat.
3.4 Höhere Gewalt bei Firma Wolfgang Bergmann oder deren Lieferanten,
eintretende Betriebsstörungen, die eine fristgemäße Leistung oder Lieferung
verhindert, verändert etwaige individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen
um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird
durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so
werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der
Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.
3.5 Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der Firma Wolfgang
Bergmann richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den
anerkannten Regeln im Firma Bau und der gegenwärtigen Technik unter
Einhaltung der Material und Produktfreigaben.
3.6 Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich angezeigt z.d
durch die ndabrechnung. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung,
so hat der diese innerhalb von 10 Werktagen gemeinsam mit dem Auftragsnehmer
durchzuführen. wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen
mit Ablauf von 10 Werktagen nach der schriftlichen Meldung über die
Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der
Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt, wenn nichts
anderes vereinbart ist.
3.7 Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort bei deren
Bekanntwerden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch die weitere
Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden), sonst spätestens jedoch
bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr
auf den Auftraggeber über, sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB § 7
trägt.
§ 4 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen
4.1 Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/ oder Dienstleistungen
binnen einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne
Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsvollzug,
Firma Wolfgang Bergmann ist nach billigem Ermessen dann berechtigt, die
banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugsschaden in Höhe von 10
% p. a. zu berechnen.Näheres wie Skonto etc. wird auf der Rechnung geregelt.
4.2 Firma Wolfgang Bergmann behält sich das Recht vor, Abschlagszahlungen
nach Baufortschritten zu verlangen, diese sind binnen einer Frist von 5 Werktagen
ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der
Kunde in Zahlungsvollzug und Firma Wolfgang Bergmann behält sich das Recht
vor, alle Leistungen ruhen zu lassen bis diese Abschlagszahlung / Teilzahlung
beglichen werden.Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und bei untätig
bleiben des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz zu verlangen.Sind Abschlagszahlungen nicht verlangt, bleiben bis
zur Begleichung der Material- bzw. Zwischen- oder Schlussrechnung, sämtliche
gelieferten Materialien im Besitz von Firma Wolfgang Bergmann, genauso bleiben
sämtliche durch uns entsorgte Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw.
Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers.
4.3 Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche
Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer
vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung
oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätig bleiben unserer Kunden sind
wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
4.4 An- und Abfahrten sind innerhalb eines 30 Kilometer Radius kostenfrei. Als
Ausgangspunkt gilt dabei immer der Sitz von Firma Wolfgang Bergmann.
Ausnahmen stellen Kleinaufträge unter 300,00€ dar. Diese werden Pauschal mit
30,00€ berechnet, sollte keinerlei andere Vereinbarung getroffen worden sein.
§ 5 Gewährleistung
5.1 Firma Wolfgang Bergmann übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur
Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt ist, den anerkannten Regeln der
Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die
Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten
Gebrauch aufheben oder mindern.
5.2 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auftraggeber geliefert
werden, wird vom Firma Wolfgang Bergmann keine Gewährleistung übernommen.
Dies gilt auch für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragsnehmer
herrühren. Auf erkennbare Mängel hat Firma Wolfgang Bergmann den
Auftraggeber hinzuweisen.
5.3 Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der gesonderten
Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw. zwei Jahre übernommen
werden. Eine im Rahmen der Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die
richtige Behandlung der Pflanzen durch den Kunden außerhalb unserer
Pflegeleistung voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.).
Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost , Dürre, Schädlingsbefall etc. sind von der
Garantie ausgenommen, obgleich wir versuchen solche Ereignisse zu beobachten
um diesen gegebenenfalls entgegenwirken zu können. Im Regelfall ersetzen wir
einzelne Ausfälle von Pflanzen aus Kulanzgründen, vorausgesetzt es sind keine
fahrlässigen Schädigungen durch den Kunden erkennbar.
5.4 Firma Wolfgang Bergmann liefert die Ware in der Ausführung und
Beschaffenheit, die zum Lieferzeitpunkt üblich ist. Die Haftung für die
Brauchbarkeit der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck ist
ausgeschlossen. Eine Sachmängelhaftung ist des Weiteren ausgeschlossen,
wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten
handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist. Die vorerwähnten
Gewährleistungsbestimmungen gelten entsprechend für durch Firma Wolfgang
Bergmann erbrachte Werk- oder Dienstleistungen.
5.5 Für die von uns durchgeführten Bauleistungen geben wir eine Gewährleistung
von bis zu fünf Jahren.
5.6 Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf
Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen steht dem
Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Vom zurücktreten kann der
Kunde nur im Falle von grob fahrlässigen und schwerwiegenden Mängeln, die
unter keinen Umständen durch Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder
im Rahmen von mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden.
5.7 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger
gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach
mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim
Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die
Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
Ohne ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung, übernimmt Firma
Wolfgang Bergmann keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit und/oder
Haltbarkeit von ihr gelieferter Ware i. S. d. § 443 BGG. Im Übrigen haftet Firma
Wolfgang Bergmann für durch Sie zu vertretende Sach- und Rechtsmängel ihrer
Leistungen und Lieferungen wie folgt:
5.8 Firma Wolfgang Bergmann haftet für durch sie zu vertretende Mängel nach
ihrer Wahl, entweder auf Nachbesserung (Mangelbeseitigung) oder auf Rückgabe
der Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen
Warenwertes.
Ansprüche auf Minderung oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren
Schadens, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Eine etwaige
gesetzliche Haftung Firma Wolfgang Bergmann, für aus zu vertretenen
Sachmängeln folgenden Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder
Gesundheit) oder auf Grund vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens, bleibt
unberührt.
5.9 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von
der vereinbarten Beschaffenheit oder bei unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit der gelieferten Ware bzw. der erbrachten Dienstleistung.
5.10 Der Kunde hat die empfangende Ware oder angenommene Leistung
unverzüglich nach Anlieferung/Leistungserbringung auf etwaige Sachmängel hin
zu untersuchen und seine Beanstandung unverzüglich gegenüber Firma Wolfgang
Bergmann schriftlich zu rügen. Nach Ablauf von 7 Tagen, seit dem Leistungs -
/Lieferungsdatum gilt die Ware oder Leistung als genehmigt, soweit etwaige
Mängel, Abweichungen vom Leistung /Lieferungsumfang oder sonstige
Beanstandungen der Ware/Leistung im Rahmen einer stichprobenartig
durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt werden können. Bei sämtlichen
mangelbedingten Rücklieferungen trägt der Kunde die Gefahr der zufälligen
Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware bis zu deren Eingang
bei Firma Wolfgang Bergmann.
5.11 Erfolgt die Mängelrüge im Ergebnis grundlos, ist Firma Wolfgang Bergmann
berechtigt, die ihr aus Anlass der Beanstandung entstandenen Aufwendungen
vom Kunden ersetzt zu verlangen.
5.12 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Firma Wolfgang Bergmann aus §
478 BGB (Unternehmerrückgriff) besteht nur insoweit, als der Kunde mit seinem
Arbeitnehmer keine über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
hinausgehende Vereinbarung getroffen hat und der Kunde ein Verbraucher ist.
§ 6 Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über
verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen, sollte dies nicht
geschehen, kann Firma Wolfgang Bergmann für eventuelle, nicht absichtlich
herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.
6.2 Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Lage
und Werkpläne o.ä. werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in
ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Leistungen hierzu wie Gutachten,
Berechnungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und der gleichen, zu
denen der Auftragnehmer beauftragt wird, werden dem Auftraggeber gesondert
berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist bzw. nach gewerblicher
Verkehrssitte üblich ist.
6.3 Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse
(Baustrom, Bauwasser u.ä.) werden vom Auftraggeber auf der Baustelle
unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und Baustrom kann vom
Auftragnehmer in der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Menge
unentgeltlich entnommen werden. Sollte dies nicht möglich sein so trägt der
Kunde die Kosten für die Bereitstellung.
§ 7. Aufrechnungsverbot Ausschluss des Zurückbehaltungsrecht
7.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Firma Wolfgang
Bergmann aufzurechnen oder ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht oder ein
Leistungsverweigerungsrecht auszuüben, es sei denn, diesen Gegenrechten
liegen rechtskräftig festgestellt oder durch Firma Wolfgang Bergmann schriftlich
anerkannte Gegenansprüche zu Grunde.
§ 8. Erfüllungsort; anwendbares Recht; Gerichtsstand
8.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der allgemeine
Gerichtsstand von Firma Wolfgang Bergmann (Amtsgericht München). Sind die
Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand von Firma Wolfgang Bergmann
(Amtsgericht München.).
8.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des CISG.
8.3 Im Streitfall ist Firma Wolfgang Bergmann berechtigt den Streitfall an ein
Unabhängigen Schiedsmann zu leiten.Der Schiedsmann wird in diesem Fall vom
Kunden und von Firma Wolfgang Bergmann zusammen ausgewählt. Die
anfallenden Kosten werden zur gleichermaßen vom Kunden und von Firma
Wolfgang Bergmann getragen.
§ 9. Anpassungsklausel und Schlussbestimmungen
9.1 Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen Firma
Wolfgang Bergmann und dem Kunden unwirksam sein oder werden sollten, bleibt
hiervon die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsverbindungen und des
Vertragsverhältnisses im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten
sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch solche Vereinbarungen zu
ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der
unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für
eventuelle Regelungslücken.